Immobilien im Erbe: Schenkung vs. Vererbung

Viele Menschen bauen in ihrem Leben ein Haus oder erwerben eine Immobilie. Dort werden Kinder und Enkelkinder großgezogen und viele Erinnerungen hängen daran. Um so wichtiger sind Überlegungen dazu, was einmal mit dem Familienheim geschehen soll. Hier stellt sich die Frage einer Schenkung zu Lebzeiten oder der Regelung im Nachlass.

Im Rahmen des Erbrechts unterscheid des Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (z.B. in einem Testament). Letzteres bietet die Möglichkeit, individuell zu entscheiden, wer als Erbe eingesetzt wird und was mit dem vorhandenen Vermögen geschieht. Es kann in dem Testament zudem festgelegt werden, wer einmal das Familienheim erben soll und wie hiermit über den Tod hinaus verfahren werden soll. Dabei sind die Regelungen und Grenzen des Pflichtteilsrechts zu beachten.

Immobilien als Teil des Erbes

Immobilien stellen oft einen der wertvollsten Bestandteile eines Erbes dar. Der Umgang mit Immobilien im Nachlass erfordert umfassende Kenntnisse im Erbrecht und im Steuerrecht. Die Verwaltung von Immobilien kann im Erbfall mit Herausforderungen verbunden sein. Oftmals sind die Erben nicht nur mit der Wertermittlung und dem Verkauf der Immobilie konfrontiert, sondern müssen auch laufende Kosten wie Grundsteuer, Instandhaltungsaufwendungen und eventuell noch bestehende Hypotheken beachten.

Ein zentraler Punkt bei der Erbschaft von Immobilien ist die Frage der Aufteilung. Da die Erben qua Gesetz eine Erbengemeinschaft bilden, muss im Rahmen der Auseinandersetzung einvernehmlich entschieden werden, wie die Immobilie behandelt wird. Hierbei gibt es verschiedene Optionen: Die Erben können sich entscheiden, die Immobilie zu verkaufen, oder ein Erbe kann die anderen auszahlen, um Alleineigentümer zu werden. Streitigkeiten unter den Erben sind dabei nicht selten, insbesondere wenn der emotionale Wert der Immobilie, wie zum Beispiel das Elternhaus, eine Rolle spielt.

Schenkungsverträge und deren Bedeutung

Schenkungen spielen eine zentrale Rolle, wenn Immobilienvermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden soll. Hierdurch kann ein späterer Erbstreit häufig vermieden werden. Darüber hinaus können Schenkungen auch steuerlich vorteilhaft sein, wenn Freibetragsvolumen bereits frühzeitig genutzt werden kann.

Häufig möchten die Schenker die Immobilie noch weiter nutzen oder Erträge hieraus erzielen. Dies kann durch die Vereinbarung eines lebenslangen Nießbrauches oder Wohnrecht umgesetzt werden, was sich wiederum auf die Schenkungsteuer auswirkt. Zu beachten sind auch hierbei die Besonderheiten des Pflichtteilsrechts, insbesondere dann, wenn z.B. ein Kind die Immobilie erhält und das andere Kind leer ausgeht.

Steuerliche Aspekte von Schenkung und Erbschaft

Im Rahmen der Gestaltung von Schenkungen und Erbschaft spielen die steuerlichen Folgen eine wesentliche Rolle. Hierbei sollte im individuellen Einzelfall geschaut werden, welche Freibeträge und Steuerbefreiungen greifen, um unnötige Belastungen (Stichwort „Dummen-Steuer“) zu vermeiden.

Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht kann hier Rechtsicherheit schaffen.

Vor- und Nachteile von Schenkung gegenüber Vererbung

Die Entscheidung zwischen Schenkung und Vererbung kann nur individuell getroffen werden.

Eine Schenkung kann eine rechtzeitige Vermögensübertragung und die Vermeidung von Erbstreitigkeiten sicherstellen. Außerdem kann sie dem Schenker ermöglichen, den eigenen Nachlass aktiv zu steuern und Vermögen bereits vor dem eigenen Tod zu verteilen. Der Schenker sieht zudem noch zu Lebzeiten, was mit seinem Geschenk passiert und wie damit umgegangen wird – häufig ein emotionaler Aspekt.

Doch die Schenkung kann auch Risiken bergen. Ein zentrales Risiko besteht darin, dass der Schenker möglicherweise nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um im Alter eigenständig und eigenverantwortlich zu leben. Das kann insbesondere bei einem Umzug ins Pflegeheim von Bedeutung sein. Hier kann mit vertraglichen Regelungen Sicherheit geschaffen werden.

Bei der Vererbung hingegen bleibt das Vermögen bis zum Tod des Erblassers bei ihm, was dem Erblasser mehr Kontrolle über seine Vermögenswerte bis zum Ende seines Lebens gibt. Trotzdem kann er im Wege testamentarischer Regelungen festlegen, was mit der Immobilie nach seinem Tod geschehen soll und wer diese erhält.

Praktische Empfehlungen für Erblasser und Erben

Um potenzielle Konflikte und steuerliche Nachteile zu umgehen, ist es ratsam, eine umfassende Planung im Hinblick auf die Übertragung bzw. Vererbung einer Immobilie mit einem Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht zu besprechen. Dabei sollten die individuellen Vorstellungen klar formuliert werden, damit sie rechtssicher und steuersparsam umgesetzt werden können.

Mitgliedschaften

Dr. van Lück
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)