Rechtsanwalt Dr. van Lück ist als Fachanwalt für Steuerrecht Ihr ausgewiesener Experte zu allen Fragen im Steuerrecht. Er berät seit mehr als 5 Jahren Einzelunternehmer, Freiberufler und Privatpersonen sowie Personenunternehmen, Kapitalgesellschaften, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Erbschaftsteuer- und Nachfolgeberatung. Er steht zudem Kollegen und Steuerberatern zur Seite für einen fachlichen Austausch, eine verbindliche Zweitmeinung oder die Übernahme punktueller steuerlicher Fragestellungen.

Rechtsanwalt Dr. van Lück veröffentlicht regelmäßig Beiträge in steuerrechtlichen Fachzeitschriften. Er ist Mit-Autor im Praktiker-Kommentar zur Abgabenordnung und seit mehr als zehn Jahren Dozent im Steuerrecht an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen sowie in der Fortbildung von Steuerberatern und Fachanwälten tätig. Hier finden Sie einen Überblick seiner Vortragsveranstaltungen.

„Kaum ein Rechtsgebiet ist so schnelllebig wie das Steuerrecht und erfordert gleichzeitig ein so ausgeprägtes gestalterisches und vorausschauendes Handeln. Meine Rechtsberatung setzt genau hier an. Individuell, pragmatisch, lösungsorientiert.“

Rechtsanwalt u. Fachanwalt Dr. van Lück

Rechtsanwalt Dr. Kolja van Lück – Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker in Düsseldorf

„Kaum ein Rechtsgebiet ist so schnelllebig wie das Steuerrecht und erfordert gleichzeitig ein so ausgeprägtes gestalterisches und vorausschauendes Handeln. Meine Rechtsberatung setzt genau hier an. Individuell, pragmatisch, lösungsorientiert.“

Rechtsanwalt u. Fachanwalt Dr. van Lück

Rechtsanwalt Dr. Kolja van Lück – Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker in Düsseldorf

Die Beratung im Steuerrecht erstreckt sich im Schwerpunkt auf folgende Beratungsfelder:

Steueroptimierte Nachfolgeplanung
Die rechtliche Gestaltung und Umsetzung einer (Unternehmens-)Nachfolge begleitet Rechtsanwalt Dr. van Lück vom ersten Schritt Ihrer Vorstellung, über die Prüfung und Erstellung von Verfügungen und/oder Verträgen, die mögliche Korrespondenz mit den Behörden (verbindliche Auskunft), bis zum Abschluss. Ganzheitlich, zielgerichtet, fundiert.

Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wer Vermögen zu Lebzeiten an nahestehende Personen oder gemeinnützige Einrichtungen übertragen möchte oder diese als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen will, sollte unbedingt die damit einhergehenden steuerlichen Folgen beachten – und unnötige Steuern wirksam vermeiden. Damit das Geld dort ankommt, wo es ankommen soll.

Vermögensnachfolge
Sollen hohe Vermögenswerte auf die nächste Generation übertragen werden, genügen hierfür die geltenden Freibeträge häufig nicht aus. Durch planvolles Handeln können Sie steuerliche Belastungen verhindern. Wir setzen gemeinsam Ihre Vermögensnachfolge Schritt für Schritt um.

Steuerliche Beratung von Start-ups, Gründern und Influencern
Die Gründung eines Unternehmens wirft zahlreiche rechtliche und steuerrechtliche Fragen auf. Rechtsanwalt Dr. van Lück weiß, worauf es im Steuerrecht für Start-ups ankommt – klare Rechtsberatung auf den Punkt!
Influencer lösen durch die Erstellung von „Content“ auf Social-Media Plattformen wie instagram, facebook, TikTok, YouTube etc. häufig steuerliche Folgen aus. Diese zu kennen, zu beachten und gegenüber den Finanzämtern richtig und rechtzeitig zu erklären, schafft Sicherheit und ermöglicht den Fokus auf das Wesentliche.

Einsprüche gegen Steuerbescheide
Sie möchten gegen einen Steuerbescheid vorgehen, der Sie zu Unrecht belastet? Rechtsanwalt Dr. van Lück unterstützt Sie dabei, Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt effektiv durchzusetzen.
Sie sind Steuerberater:in, haben aber keine Zeit, die Einsprüche Ihrer Mandanten selbst zu führen und/oder zu begründen? Er übernimmt das für Sie (bei vollständigem Mandantenschutz!).

Verhandlungen mit dem Finanzamt und der Finanzverwaltung
Die Kombination aus Praxiserfahrung und fundierter Kenntnis im Steuerrecht bildet die Basis für Gespräche mit den Finanzbehörden. An deren Ende kann dann eine ausgleichende Einigung stehen – Rechtsanwalt Dr. van Lück macht sich dabei für Ihre Interessen stark.

Klageverfahren vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof
Wenn es hart auf hart kommt, vertritt Rechtsanwalt Dr. van Lück Ihre steuerlichen Interessen auch vor Gericht und nimmt Ihre Rechte in einer Klage vor dem Finanzgericht und vor dem Bundesfinanzhof wahr.

Beratung für Berater / Zweitmeinung für Steuerberater
Sie sind Steuerberater:in und benötigen eine Zweitmeinung zu einem Spezialthema? Rechtsanwalt Dr. van Lück unterstützt Sie dabei im Rahmen eines telefonischen Austausches, bis hin zu einer umfassenden Begutachtung und/oder Fallübernahme. Kollegial und kompetent – bei vollem Mandantenschutz für Sie.

Regressabwehr für Steuerberater und Beraterhaftung
Ist in Ihrem Beratungsmandat etwas schiefgelaufen und sehen Sie sich Haftungsansprüchen Ihrer (ehemaligen) Mandanten ausgesetzt, steht Ihnen Dr. van Lück zu Seite. Er verfügt über mehrjährige Berufserfahrung in der schwerpunktmäßigen Abwehr von Regressansprüchen und vertritt Sie außergerichtlich und vor den Zivilgerichten. Er stimmt sich dabei eng mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ab.

Besteuerung von Kryptowährungen
Die Relevanz von Kryptowährungen nimmt stetig zu und erfordert eine ganzheitliche steuerliche Beratung zu den wichtigen Fragen der Behandlung von Krypto-Assets: Ertragsteuer, Bilanzierung, indirekte Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht.

Umsatzsteuer
Aufgrund der Harmonisierung der Umsatzsteuer innerhalb der Europäischen Union spielen Gesetzesänderungen und EuGH-Rechtsprechung in diesem Feld eine besonders wichtige Rolle. Rechtsanwalt Dr. van Lück bringt Licht ins Dunkeln und unterstützt Sie im Einspruchs- und Klageverfahren sowie bei Einzelfragen und umsatzsteuerlichen Gestaltungen.

Gemeinnützigkeitsrecht
Die Beratung von Vereine, gemeinnützige Körperschaften und Non-Profit-Organisationen (NPOs) erstreckt sich auf alle Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts. Angefangen von der Gründung, über die Erstellung oder Überarbeitung der Satzung, die steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt, Spenden, Zuschüsse und Sponsoring, bis hin zur Umsatzsteuer und das Vererben an gemeinnützige Organisationen.

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Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)