Koalitionsvertrag 2025 der CDU/CSU und der SPD (21. Legislaturperiode)

Zusammenfassung der Pläne der neuen Regierung zum Thema Steuern (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Unternehmensteuer
  • Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen (bewegliche Anlagen wie neue Maschinen, Geräte und Fahrzeuge) von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027.
  • Senkung der Körperschaftssteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend ab dem 01.01.2028.
  • Verbesserung des Optionsmodells nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG.
  • Prüfung, ob gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform ab 2027 in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.
Einkommensteuer
  • Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen bis 2027.
  • Verringerung der Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld.
  • Bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags soll auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgen.
  • Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags.
  • Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.
  • Mitgliedschaft in Gewerkschaften soll durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver werden.
Gewerbesteuer
  • Bekämpfung von sog. Gewerbesteuer-Oasen.
  • Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent.
Globale Mindeststeuer
  • Die globale Mindeststeuer wird ausgesetzt (keine Nachteile für inländische Unternehmen).
  • Festhalten an Mindeststeuer für große Konzerne.
Steuerliche Anreize für Mehrarbeit / längeres Arbeiten
  • Überstundenzuschläge steuerfrei (bei Vollzeitbeschäftigung).
  • Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
  • Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit zahlen, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden.
Pendlerpauschale
  • Erhöhung der Pendlerpauschale zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Ehrenamt/Gemeinnützigkeit
  • Anhebung Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960  Euro.
  • Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro.
  • Modernisierung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke.
  • Ausnahme gemeinnütziger Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung.
  • Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 Euro Einnahmen im Jahr, soll  keine Sphärenaufteilung mehr erfolgen, ob diese Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen.
  • Die Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine soll vereinfacht werden.
  • Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen möglichst weitgehend von der Mehrwertsteuer befreit werden.
  • Bereichsausnahmen für Forschung sollen im Umsatzsteuergesetz geschaffen werden.
Finanztransaktionssteuer
  • Unterstützung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene.
Umsatzsteuer in der Gastronomie
  • Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.
Stromsteuer
  • Für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh soll in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden.
  • Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte.
Agrardiesel-Rückvergütung
  • Die Agrardiesel-Rückvergütung wird wieder vollständig eingeführt.
E-Mobilität
  • Steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro.
  • Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
  • Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.
Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Steuerliche Anreize sollen geschaffen werden.
Spitzensport
  • Prämien für gewonnene Olympia-Medaillen werden steuerlich freigestellt.
Steuerhinterziehung
  • Evaluation der bestehenden Registrierkassenpflichten.
  • Aufnahme unkooperativer Steuerhoheitsgebiete in die „Schwarze Liste“ der EU.
  • Erweiterung der Möglichkeiten zur Telefonüberwachung bei besonders schweren Fällen der bandenmäßigen Steuerhinterziehung.
  • Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger unberechtigter Vergünstigungen bei der Dividendenbesteuerung („Cum- Cum-Geschäfte“).
Steuerverwaltung
  • Stärkere Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung.
  • Schrittweise Pflicht zur digitalen Abgabe von Steuererklärungen.
  • Vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen für einfache Steuerfälle.
  • Körperschaften und Personengesellschaften sollen sukzessive auf die Selbstveranlagung umgestellt werden.

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  • Überblick über aktuelle BMF-Schreiben
  • Anhängige steuerliche Verfahren beim BVerfG
  • Stand der Koalitionsverhandlungen zu steuerlichen Themen

Mitgliedschaften

Dr. van Lück
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)