Das Erbrecht ist ein vielschichtiges und komplexes Rechtsgebiet, das mit vielen rechtlichen Herausforderungen verbunden ist. Ob es um die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche oder die Regelung von Erbstreitigkeiten geht – Rechtsanwalt Dr. van Lück steht Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht mit seiner Expertise und Erfahrung zur Seite und bietet Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung und Unterstützung in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten.

"Was bleibt, wenn man geht? Diese Frage ist höchst emotional und individuell. Meine Beratung im Erbrecht schafft Klarheit. Empathisch, vertrauensvoll, fachlich fundiert."

Rechtsanwalt u. Fachanwalt Dr. van Lück

Rechtsanwalt Dr. Kolja van Lück – Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker in Düsseldorf

"Was bleibt, wenn man geht? Diese Frage ist höchst emotional und individuell. Meine Beratung im Erbrecht schafft Klarheit. Empathisch, vertrauensvoll, fachlich fundiert."

Rechtsanwalt u. Fachanwalt Dr. van Lück

Rechtsanwalt Dr. Kolja van Lück – Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker in Düsseldorf

Warum sollten Sie die erbrechtliche Beratung in die Hände eines Fachanwalts für Erbrecht legen?

Ein Fachanwalt für Erbrecht hat nicht nur umfassende juristische Kenntnisse im Bereich des Erbrechts, sondern auch die Erfahrung, komplexe erbrechtliche Fragestellungen effizient und erfolgreich zu lösen. Rechtsanwalt Dr. van Lück ist aufgrund seiner speziellen Zusatzausbildung und jahrelanger praktischer Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts besonders qualifiziert, um Ihnen kompetent zu helfen.

Erbrechtliche Beratung ist ohne fundierte steuerliche Kenntnisse seriös nicht möglich. Rechtsanwalt Dr. van Lück deckt als Fachanwalt für Steuerrecht auch diesen rechtlichen Schwerpunkt ab und sichert Ihnen dadurch eine ganzheitliche Beratung Ihres Erbfalls. Er ist einer von nur vier Rechtsanwälten in Düsseldorf, die über diese Doppelqualifikation verfügen (Stand 02/2025). Er ist der Einzige, der zudem auch Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) ist.

Sind Sie Steuerberater:in und daher zur rechtlichen Beratung in Erbsachen nicht berechtigt (Stichwort unzulässige Rechtsberatung), steht er Ihnen zur Seite, um die Regelungen aus dem 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richtig umzusetzen.

Die Beratung im Erbrecht erstreckt sich auf folgende Bereiche:

Testament und Erbvertrag
Ob Sie Ihren Vermögensübergang zu Lebzeiten regeln möchten oder bereits ein Testament aufgesetzt haben – Rechtsanwalt Dr. van Lück berät Sie bei der Gestaltung und prüft Ihre bestehenden Regelungen auf mögliche rechtliche Fallstricke und Verbesserungspotenziale – selbstverständlich auch unter steuerlichen Gesichtspunkten. Er hilft Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen, das Ihre Wünsche optimal widerspiegelt und spätere Streitigkeiten vermeidet.

Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine weit verbreitete Form der gemeinsamen Testamentsgestaltung für Ehepartner. Es bietet die Möglichkeit, Erbfolgen individuell zu regeln und die persönlichen Familienverhältnisse zu berücksichtigen. Die Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments sind stets sorgfältig abzuwägen und die steuerliche Folgen müssen unbedingt beachtet werden.

Erbverträge
Erbverträge sind eine wirksame Möglichkeit, Erbfolgen verbindlich zu regeln und Konflikte unter den Erben vorausschauend zu vermeiden. Die Ausgestaltung eines Erbvertrages muss so individuell sein, wie die vertragsschließenden Personen, damit die langfristige Sicherheit gewährleistet ist und Ihre Wünsche klar und rechtssicher umgesetzt werden.

Vermächtnis
Vermächtnisse sind eine Möglichkeit, bestimmten Personen oder Organisationen einen Teil des Nachlasses zuzuweisen. Rechtsanwalt Dr. van Lück berät Sie sowohl zum Thema Geldvermächtnis als auch zu einem Sachvermächtnis und hilft, beide rechtlich einwandfrei in Ihr Testament zu integrieren, um Ihre Wünsche präzise umzusetzen.

Vorweggenommene Erbfolge / Schenkungen
Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen und gleichzeitig erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen. Rechtsanwalt Dr. van Lück unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung. So können Sie frühzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren; gleichzeitig wissen Sie Ihre Nachkommen versorgt.
Ein besonderes Mittel stellen Schenkungen zu Lebzeiten dar. Insbesondere steuerliche Vorteile sollten hier berücksichtigt werden. Rechtsanwalt Dr. van Lück berät Sie, wie Sie Schenkungen richtig ansetzen, um spätere erbrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und mögliche steuerliche Fallstricke zu umgehen.

Grundstücke und Immobilien
Grundstücke und Immobilien spielen häufig eine zentrale Rolle in der Erbfolge(planung). Rechtsanwalt Dr. van Lück berät Sie bei der vertraglichen Gestaltung und Umsetzung von Immobilienübertragungen, sei es durch Schenkung, Erbfolge oder Verkauf. Insbesondere das sog. Familienheim, aber auch fremdvermietete Immobilien, bilden Schwerpunkte seiner Beratung. Er sorgt dafür, dass sämtliche rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Dies schließt auch die Gestaltung von Nießbrauchrechten, Wohnrechten und Pflegezusagen mit ein.

Pflichtteil / Pflichtteilsergänzungsanspruch
Nicht immer sind alle Angehörigen bedacht. Wenn Sie als gesetzlicher Erbe einen Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen möchten oder sich als Erbe einem Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzungsanspruch ausgesetzt sehen, berät Rechtsanwalt Dr. van Lück Sie ausführlich. Er stimmt mit Ihnen das weitere Vorgehen ab und setzt Ihre Interessen durch. Fachlich versiert, klar und zielgerichtet.

Unternehmensnachfolge
Die Weitergabe eines Unternehmens an die nächste Generation erfordert nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine steuerliche und strategische Planung. Rechtsanwalt Dr. van Lück begleitet Sie als erfahrener Partner bei der Umsetzung Ihrer Unternehmensnachfolge und hilft Ihnen, sowohl die Fortführung des Unternehmens als auch die Interessen der Familie (Familienunternehmen) rechtlich sicher und effizient zu gestalten.

Vermögensnachfolge
Die Regelung der Vermögensnachfolge ist ein zentraler Aspekt der Erbplanung. Rechtsanwalt Dr. van Lück hilft Ihnen dabei, Ihre Vermögenswerte strategisch an die nächste Generation zu übertragen, um Ihre finanziellen und familiären Ziele zu erreichen. Dies umfasst nicht nur Immobilien, sondern auch Unternehmensanteile, Wertpapiere, Kunstgegenstände und andere Vermögenswerte.

Erbschein / Europäisches Nachlasszeugnis
Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument, das den Erben gegenüber Behörden und Banken legitimiert. Ganz egal, ob einfacher oder gemeinschaftlicher Erbschein: Rechtsanwalt Dr. van Lück unterstützt Sie bei der Beantragung eines Erbscheins und klärt für Sie alle rechtlichen Anforderungen, damit Sie als Erbe Ihre Ansprüche problemlos durchsetzen können. Gleiches gilt selbstverständlich für ein Europäisches Nachlasszeugnis.

Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
Kommt es zum Erbfall, müssen die Erben das Erbe untereinander aufteilen. Die Verwaltung und Aufteilung des Erbes innerhalb einer Erbengemeinschaft können zu Konflikten führen, insbesondere bei unterschiedlichen Vorstellungen über die Aufteilung des Nachlasses. Eine einvernehmliche oder notfalls gerichtlich angeordnete Auseinandersetzung sorgt für die ordnungsgemäße Auseinandersetzung und Aufteilung. Rechtsanwalt Dr. van Lück weiß, welche Stellschrauben in Ihrem Interesse anzuziehen sind, um eine faire und rechtlich sichere Lösung zu finden.

Nachlassabwicklung
Die Nachlassabwicklung umfasst alle rechtlichen Schritte, die nach dem Erbfall erforderlich sind, um den Nachlass zu regeln. Rechtsanwalt Dr. van Lück übernimmt die komplette Abwicklung für Sie als Erbe und sorgt dafür, dass sämtliche Erbschaftsangelegenheiten zeitnah und ordnungsgemäß erledigt werden – von der Schuldenregulierung bis hin zur Aufteilung des Nachlasses.

Testamentsvollstreckung
Rechtsanwalt Dr. van Lück ist Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihr Erbe zuverlässig und kompetent zu verwalten. Als Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) weiß er, worauf es ankommt, damit Konflikte vermieden werden und Ihr Nachlass seriös in Ihrem Interesse verwaltet wird.

Erbstreit
Erbstreitigkeiten sind häufig auf der einen Seite hoch emotional und auf der anderen Seite rechtlich komplex. Rechtsanwalt Dr. van Lück wahrt Ihre Interessen: in Auseinandersetzungen über den Erbteil, die Testamentsauslegung oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Mit seiner Erfahrung sorgt er dafür, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden.

Vorsorgeberatung / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht
Nicht nur für den Todesfall, sondern auch im Krankheitsfall ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Rechtsanwalt Dr. van Lück berät Sie zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Generalvollmachten. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen oder Ihren Willen zu äußern.

Erbschaftsannahme oder -ausschlagung
Nach dem Erbfall stellen sich häufig Fragen zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft. Rechtsanwalt Dr. van Lück informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe und die gesetzlichen Fristen. Er unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollten – unter Berücksichtigung möglicher Schulden oder anderer Lasten.

Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Erbschaften und vorweggenommene Schenkungen können mit erheblichen steuerlichen Belastungen verbunden sein. Wer dies nicht weiß oder unzureichend hierzu beraten wird, erreicht häufig wirtschaftlich das Gegenteil von dem, was er wollte. Rechtsanwalt Dr. van Lück prüft als Fachanwalt für Steuerrecht Ihren individuellen Fall, erläutert die Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung und setzt sie mit Ihnen um. Freibeträge, Güterstandschaukel, Familienheim, begünstigtes Betriebsvermögen, Haltefristen - er hat das Steuerrecht für Sie im Blick!

Internationales Erbrecht
Im internationalen Erbrecht und bei grenzüberschreitenden Erbfällen gibt es eine Vielzahl an Herausforderungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren je nach Land und können für Erben und Testatoren schnell unübersichtlich werden. Besonders bei internationalen Vermögenswerten oder wenn der Erblasser in mehreren Ländern einen Wohnsitz hatte, ist es wichtig, von Anfang an rechtlich gut beraten zu werden. Rechtsanwalt Dr. van Lück unterstützt Sie bei er Erstellung Ihres Testaments, wenn Sie Vermögenswerte im Ausland haben oder Erben im Ausland benennen möchten. Er prüft für Sie die relevanten internationalen Vorschriften (insb. EU-Erbrechtsverordnung und bilaterale Vereinbarungen) und hat dabei stets die steuerlichen Regelungen im Blick.

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