Güterstandsschaukel: Vermögensschutz und Steueroptimierung

Die Güterstandsschaukel stellt ein komplexes, aber effektives Mittel dar, um Vermögensschutz und Steueroptimierung innerhalb der deutschen Rechtsordnung zu kombinieren. In der heutigen Zeit, in der steuerliche Belastungen stark ausgeprägt sind und Vermögenswerte zunehmend gefährdet sind, suchen Paare nach Möglichkeiten, ihr Vermögen zu schützen und gleichzeitig steuerlich zu profitieren. Ein Ansatz hierfür stellt die Güterstandsschaukel dar.

Ehegatten können in Deutschland zwischen verschiedenen Güterständen wählen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Die Wahl des Güterstands hat nicht nur Auswirkungen auf den Vermögensschutz, sondern auch auf die steuerliche Behandlung im Falle einer Scheidung oder Erbschaft.

Die Güterstandsschaukel ermöglicht es Ehepaaren, durch vertragliche Vereinbarungen ihre Vermögensverhältnisse anzupassen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die individuelle Lebenssituation und die finanziellen Ziele zu legen.

Rechtsgrundlagen des Güterstandes

Die rechtlichen Grundlagen für den Güterstand der Ehegatten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Die §§ 1363 ff. BGB regeln die verschiedenen Güterstände der Ehe. Während die Zugewinngemeinschaft der Standardgüterstand ist, der von Gesetzes wegen gilt, können Ehegatten durch einen Ehevertrag einen anderen Güterstand wählen oder vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung wechseln.

Ein ordnungsgemäß gestalteter Ehevertrag, der Gütertrennung vorsieht, kann die Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung oder Scheidung im Sinne der Ehegatten regeln und Vermögensschutz bieten – beispielsweise, wenn die Vermögen zu Beginn der Ehe unterschiedlich verteilt waren und sich während der Ehe unterschiedlich entwickeln (Immobilien, Unternehmensbeteiligungen etc.).

Steueroptimierung durch Güterstandsschaukel

Die Güterstandsschaukel ist ein wichtiges und von der Finanzverwaltung anerkanntes Instrument der Steueroptimierung – wenn sie richtig umgesetzt wird. Sie ermöglicht es, Vermögenswerte unter den Ehepartnern umzuverteilen, ohne dass hierdurch Steuern ausgelöst werden. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die weiteren steuerlichen Befreiungen zwischen Ehepartnern bereits (weitestgehend) ausgeschöpft sind und die Vermögensverhältnisse hoch sind. Die Ehegatten „schaukeln“ dann zunächst in die Gütertrennung um im Anschluss an die Erfüllung des Zugewinnanspruchs wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu "schaukeln".

Die praktische Umsetzung der Güterstandsschaukel sollte von einem Experten begleitet und individuelle gestaltet werden, bestenfalls von einem Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht.

Mitgliedschaften

Dr. van Lück
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)