Berliner Testament - Erbschaftsteuer rechtzeitig planen!

Das Berliner Testament ist eine häufig gewählte Form der testamentarischen Regelung, insbesondere von Ehepaaren. Bei dieser Form des Testaments setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, was nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners mit dem Nachlass geschehen soll. Diese Regelung bietet Vorteile, birgt jedoch auch Risiken, vor allem in Bezug auf die Erbschaftssteuer. 



Berliner Testament als Alternative zur gesetzlichen Erbfolge



Im deutschen Erbrecht regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge im Fall des Versterbens eines Erblassers. Dabei stehen dem überlebenden Ehepartner, den Kindern und gegebenenfalls weiteren Angehörigen Erbansprüche zu. Die gesetzliche Erbfolge ist jedoch oft nicht auf die speziellen Wünsche und Bedürfnisse der Erblassenden abgestimmt. Hier kommt das Berliner Testament zum Tragen, da es eine individuelle Gestaltung des Nachlasses ermöglicht, die von den Standardregelungen abweicht.



Durch das Berliner Testament können Ehepartner sicherstellen, dass der überlebende Partner die gesamte Erbschaft erhält und somit finanziell abgesichert ist - ein häufiger Wunsch. Nach dem Tod des Letzteren wird das Vermögen in der Regel an die gemeinsamen Kinder oder andere Begünstigte weitergegeben.



Steuerliche Folgen des Berliner Testaments



Eine wichtige Frage, die sich Ehepaare vor der Erstellung eines Berliner Testaments stellen müssen, ist die nach den steuerlichen Auswirkungen. Das deutsche Steuerrecht sieht im Rahmen der Erbschaft für Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 EUR (neben weiteren steuerlichen Begünstigung) vor. Bei einem Berliner Testament bleibt der Nachlass zunächst beim überlebenden Ehepartner. Der Freibetrag findet - neben weiteren steuerlichen Begünstigungen - Anwendung.

Ehepartner sollten frühzeitig prüfen, welches Vermögen (Barvermögen, Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilien) vorhanden sind und wie sie die Erbfolge gestalten.



Einschränkungen und Risiken des Berliner Testaments



Trotz der Vorteile birgt das Berliner Testament Risiken und Einschränkungen. Eine der größten Gefahren besteht darin, dass der überlebende Partner möglicherweise nicht das gesamte Vermögen im Sinne des Erblassers verwalten kann. Sollte der überlebende Partner beispielsweise in eine neue Ehe eintreten oder einen neuen Partner haben, kann dies zu Konflikten führen, da der neue Partner ebenfalls Ansprüche auf das Vermögen haben könnte.



Außerdem besteht das Risiko, dass der überlebende Partner Schulden hat oder in einer finanziell schwierigen Lage ist. In solchen Fällen könnte es möglich sein, dass Gläubiger auf das Erbe zugreifen und den Nachlass schmälern. Das Berliner Testament bietet daher keine absolute Sicherheit, wenn es um den Schutz des Nachlasses geht.



Strategien zur Minimierung der Erbschaftssteuer



Um die steuerlichen Vorteile des Berliner Testaments optimal zu nutzen, sollten Ehepaare einige Strategien in Betracht ziehen. Dazu gehört die frühzeitige Planung des Nachlasses sowie die Überlegung, in welchem Umfang die Eheleute Vermögen auf die Kinder oder andere Angehörige übertragen möchten, während sie noch leben.



Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, Schenkungen zu erwägen. Schenkungen unterliegen ebenfalls einer Erbschaftssteuer, können jedoch zu Lebzeiten steuerfrei bis zu einem bestimmten Betrag vorgenommen werden. Auf diese Weise können Ehepaare das Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen und so den Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls reduzieren.

Sehen sich die Ehepartner gut abgesichert, kann zudem in Erwägung gezogen werden, die Kinder bereits zur Zeit des ersten Erbfalls mit Vermächtnissen zu bedenken. Auf diese Weise kann zusätzliches steuerliches Freibetragsvolumen genutzt werden, was ansonsten ggf. untergeht.

Professionelle Beratung unerlässlich



Ehepartnern ist zu empfehlen, vor der Erstellung eines Berliner Testaments professionelle Beratung von einem Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Auch dann, wenn bereits ein Testament errichtet worden ist, empfiehlt es sich, dieses von einem Experten überprüfen zu lassen. Fehler im Testament - insbesondere in Bezug auf steuerliche (negative) Folgen - können dann noch ausgebessert werden.

Mitgliedschaften

Dr. van Lück
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)