Pflichtteil: Rechte und Pflichten für Erben

Wer als naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen ist, hat einen Rechtsanspruch auf den Pflichtteil. Die gesetzliche Regelung aus dem BGB sorgt dafür, dass nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers.

Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Ehepartner und ggf. auch Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht infolge der Abweichung des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge, meist durch Testament oder Erbvertrag.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Beispiel:
Die Erblasserin ist verwitwet und hat zwei Kinder. Eines davon hat es als Alleinerbin eingesetzt, das andere Kind ist „enterbt“. Der Nachlass beträgt 400.000 EUR. Das nicht berücksichtigte Kind steht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 100.000 EUR als Pflichtteil zu.

Hat der Erblasser bereits Schenkungen zu Lebzeiten vorgenommen, kann sich der Pflichtteil weiter erhöhen.

Der Erbe hat den Pflichtteil zu erfüllen und für die Höhe des Pflichtteils den Nachlasswert zu ermitteln (Aktiva und Passiva). Hierüber hat er dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft zu erteilen und Nachweise vorzulegen.

In der Praxis sind Auseinandersetzungen zum Pflichtteil streitanfällig und häufig emotional aufgeladen. Hat der Erblasser sog. Pflichtteilsstrafen verfügt, sind die Folgen der Geltendmachung von Ansprüchen vorher genau zu prüfen. Erben stehen vor der Herausforderung, bei der Erfüllung des Pflichtteils keine Fehler zu machen – rechtlichen Rat einzuholen ist daher empfehlenswert.

Vorsicht ist geboten vor sog. Inkassodienstleistern. Diese bieten im Internet – häufig gegen Beteiligung am Pflichtteil von mehr als 10 % - Ihre Dienste an, haben aber oft nicht die rechtliche Expertise, um zum Pflichtteil zu beraten. Der Weg zum Fachanwalt für Erbrecht ist daher rechtssicher und kostengünstiger.

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Dr. van Lück
Rechtsanwalt
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